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Schutzmaßnahmen

Analog zum Kapitel Gefährdung sollen an dieser Stelle stichpunktartig die wichtigsten Schutzmaßnahmen zur Förderung der heimischen Biodiversität aufgeführt werden. Die Umsetzung aller dieser Maßnahmen ist aufgrund der unterschiedlichen Interessen verschiedener Gruppierungen (z. B. Landwirtschaft, Forst, Automobilindustrie usw.) wenig realistisch. Allerdings dürfte mittlerweile den meisten klar sein, dass sich aus Klima-, Umwelt-, Arten- und Naturschutzgründen einige Dinge ändern müssen und diese auch von der Europäischen Union (EU) gefordert werden. Als den Naturschutz betreffende Beispiele können hierfür etwa die Pflichten zur Umsetzung der Natura2000- und Vogelschutzrichtlinie, die neue Düngemittelverordnung oder das Biodiversitätsstärkungs-Gesetz des Landes Baden-Württemberg gelten. Allein an der praktischen Umsetzung dieser Vorgaben mangelt es häufig, da hinter den einzelnen Sektoren meist eine mächtige Lobby steht, die sich ungeachtet anderer Belange ausschließlich für ihre Interessen einsetzt. Beispielhaft sei hier die weitgehende Weigerung der Landwirtschaft genannt, sich an der von der EU geforderten Überwachung, Förderung und Wiederherstellung des FFH-Lebensraumtyps 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen" (sog. FFH-Mähwiesen) zu beteiligen.

1. Landwirtschaftliche Intensivierung

Auf übergeordneter Ebene:

Auf Umsetzungsebene:

2. Nutzungsaufgabe von Grenzertragsstandorten

Auf übergeordneter Ebene:

Auf Umsetzungsebene:

3. Eutrophierung

Auf übergeordneter Ebene:

Auf Umsetzungsebene:

4. Veränderte Waldbewirtschaftung

Auf Umsetzungsebene:

5. Klimawandel

Auf übergeordneter Ebene:

Auf Umsetzungsebene:

6. Siedlungs- und Straßenbau

Auf übergeordneter Ebene:

Auf Umsetzungsebene:

7. Weitere Gefährdungsursachen

Auf übergeordneter Ebene:

Auf Umsetzungsebene:

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